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   OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 7 ME 114/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18495
OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 7 ME 114/04 (https://dejure.org/2004,18495)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.06.2004 - 7 ME 114/04 (https://dejure.org/2004,18495)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2004 - 7 ME 114/04 (https://dejure.org/2004,18495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs. 2 S. 2 AuslG; § 69 Abs. 2 AuslG; § 69 Abs. 3 AuslG; § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Art. 3 Abs. 1 GG
    Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich der Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung; Abschiebung aufgrund Nichtausübung eines ordnungsgemäßen Studiums

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 28; AuslG § 69 Abs. 2; AuslG § 69 Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 123
    D (A), Studenten, Aufenthaltsbewilligung, Verlängerung, Verlängerungsantrag, Duldungsfiktion, Erlaubnisfiktion, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Zulässigkeit, Vorwegnahme der Hauptsache, Ordnungsgemäßes Studium, Verwaltungsvorschriften, Gleichheitsgrundsatz, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 10.10.2000 - 3 Bs 289/00

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 7 ME 114/04
    Dieser von mehreren Obergerichten und auch in der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. zum Meinungsstand nur OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 Bs 289/00 -, NVwZ-RR 2001, 270) setzt die Antragsgegnerin den Hinweis entgegen, dass nach Ansicht anderer Obergerichte und eines Teils der Literatur eine derartige Fiktionswirkung nicht eintrete und deshalb vorläufiger Rechtsschutz nur nach § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht komme.
  • BVerwG, 04.11.1992 - 1 B 182.91

    Drittschutzcharakter der Vorschriften eines Runderlasses - Selbstbindung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 7 ME 114/04
    Für die rechtliche Beurteilung ist dabei nicht ausschlaggebend, ob die Behörde gegenüber dem Ausländer so verfährt, wie es die Verwaltungsvorschriften nach ihrem durch richterliche Auslegung ermittelten Inhalt verlangen, sondern ob die Behörde in einem durch die Verwaltungsvorschrift geregelten Fall ihr Ermessen ohne sachgerechten Grund anders ausübt als sonst und dadurch das Gleichbehandlungsgebot verletzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.11.1992 - 1 B 182.91 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 133 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1998 - 17 B 2314/96

    Vorläufiger Rechtsschutz; Aufenthaltsbewilligung; Überschreitung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 7 ME 114/04
    Weder § 28 Abs. 2 Satz 2 AuslG noch der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ist eine derartige absolute Grenze zu entnehmen; vielmehr kommt es darauf an, ob im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt damit gerechnet werden kann, dass der Antragsteller sein Studium noch innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgreich abschließen wird (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 21.8. 1998 - 17 B 2314/96 -, InfAuslR 1998, 493).
  • VGH Bayern, 05.05.2010 - 19 BV 09.3103

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingter Studienverzögerung

    Als ermessenslenkende und tatbestandsauslegende Verwaltungsvorschriften entfalten sie jedoch nach den Grundsätzen der Selbstbindung der Verwaltung in Verbindung mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) Außenwirkung (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 7.6.2004 - 7 ME 114/04 -, AuAS 2004, 184 [185]) und legen insoweit das für die Ausländerbehörde verbindliche Handlungsprogramm im Interesse eines im Wesentlichen einheitlichen Vollzuges des Aufenthaltsgesetzes fest.

    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung weder § 16 Abs. 1 Satz 5 2. Halbsatz AufenthG noch der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AVV-AufenthG) eine absolute Grenze im Sinne einer maximalen Gesamtaufenthaltsdauer entnommen werden kann (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 7.6.2004 - 7 ME 114/04 -, AuAS 2004, 184 [186]; OVG NRW, Beschluss vom 21.8.1998 - 17 B 2314/96 -, EZAR 014 Nr. 10, S. 2; OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2008 - 18 B 975/08 - juris: Nicht die Gesamtdauer der Ausbildung ist maßgeblich, sondern der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird).

  • VG Berlin, 31.07.2012 - 35 L 110.12

    Abbruch studienvorbereitender Maßnahmen

    Bei der Beurteilung des "angemessenen Zeitraums" ist nicht die Gesamtdauer der Ausbildung maßgeblich, sondern allein der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. September 2009, a.a.O., Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - OVG 18 B 975/08 -, Rn. 3; zit. nach juris; ferner auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 2004 - OVG 7 ME 114/04 -, Rn. 11; zit. nach juris).

    Eine derartige absolute Grenze für die angemessene Dauer der Studienvorbereitung lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen (vgl. für die Gesamtaufenthaltsdauer des Ausländers bzw. Höchstdauer für die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken auch VGH München, Beschluss vom 15. September 2009, a.a.O., Rn. 7 u. 21; VG Saarland, Beschluss vom 28. Februar 2011 - VG 10 L 2431.10 -, Rn. 17; zit. nach juris; für § 28 Abs. 2 Satz 2 AuslG auch schon OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 2004, a.a.O., Rn. 12).

    Indes handelt es sich hierbei nicht um starre Regelungen; vielmehr muss in jedem konkreten Fall geprüft werden, ob nicht besondere Umstände vorliegen, die zu einer abweichenden Entscheidung Anlass geben (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. September 2009, a.a.O., Rn. 7; VG Saarland, Beschluss vom 28. Februar 2011, a.a.O., Rn. 20; ferner auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 2004, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 12.11.2009 - 19 BV 09.3103

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung mit einer Ermessensreduzierung auf Null

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  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 CS 09.1812

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingten

    Als ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften entfalten sie jedoch nach den Grundsätzen der Selbstbindung der Verwaltung in Verbindung mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) Außenwirkung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7.6.2004 - 7 ME 114/04 -, AuAS 2004, 184 [185]) und legen insoweit das für die Ausländerbehörde verbindliche Handlungsprogramm im Interesse eines im Wesentlichen einheitlichen Vollzuges des Aufenthaltsgesetzes fest.

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung weder § 16 Abs. 1 Satz 5 2. Halbsatz AufenthG noch den vorläufigen Anwendungshinweisen eine absolute Grenze im Sinne einer maximalen Gesamtaufenthaltsdauer entnommen werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7.6.2004 - 7 ME 114/04 -, AuAS 2004, 184 [186]; OVG NRW, Beschluss vom 21.8.1998 - 17 B 2314/96 - EZAR 014 Nr. 10, S. 2; OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2008 - 18 B 975/08 -, juris: nicht die Gesamtdauer der Ausbildung ist maßgeblich, sondern der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird).

  • VG Saarlouis, 13.06.2012 - 10 L 448/12

    Ausländerrechts (VR 100) hier: aufschiebende Wirkung Erteilung einer weiteren

    Bayrischer VGH, Beschluss vom 15.09.2009, 19 Cs 09.1812-1814, zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 07.06.2004, 7 ME 114/04, AuAs 2004, 184, zu den vorläufigen Anwendungshinweisen (VAH).
  • VG Saarlouis, 28.02.2011 - 10 L 2431/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Gesamtaufenthaltsdauer von 10 Jahren

    Bayrischer VGH, Beschluss vom 15.09.2009, 19 Cs 09.1812-1814, zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 07.06.2004, 7 ME 114/04, AuAs 2004, 184, zu den vorläufigen Anwendungshinweisen (VAH).
  • VG Saarlouis, 18.04.2012 - 10 K 1706/11

    Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Masterstudiengang

    Bayrischer VGH, Beschluss vom 15.09.2009, 19 Cs 09.1812-1814, zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 07.06.2004, 7 ME 114/04, AuAs 2004, 184, zu den vorläufigen Anwendungshinweisen (VAH).
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